Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik-Anlage Ebersroith“
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Rettenbach hat in der Sitzung vom 30.03.2023 beschlossen, für das geplante Sondergebiet mit der Bezeichnung „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik-Anlage Ebersroith“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB aufzustellen. Die Planunterlagen (Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen) werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
13. November 2023 bis 14. Dezember 2023
im Internet veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein, im Rathaus in Falkenstein, Marktplatz 1, Zimmer 11 öffentlich aus und können dort von jedermann eingesehen werde.