Vortrag zum Thema Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung
Vortrag der Fachanwältin Frau Kestler "Liebe ist….. wenn man die richtige Vorsorge trifft!“
am Mittwoch, den 04.10.2023 um 19.00 Uhr im Gasthof „Zum Alten Wirt“ in Rettenbach
Warum überhaupt rechtliche Vorsorge treffen? Was ist eine Vollmacht? Warum ist eine Patientenverfügung allein nicht ausreichend? Wann wird ein Gericht über eine Betreuung entscheiden?
Elke Kestler definiert wichtige Regelungen der Vorsorge, erklärt Formalien und notwendige Inhalte der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Regelungen, die jeder für sich treffen sollte! Denn das Gesetz verhindert, dass Angehörige oder der Ehegatte in Ihrem Namen handeln, sollten Sie Ihren eigenen Willen selbst nicht mehr vertreten können. Eine automatische Vertretungsvollmacht Volljähriger füreinander ist in der bundesdeutschen Gesetzgebung nicht vorgesehen.
Wer möchte, dass sein eigener Wille auch dann gilt, wenn er ihn selbst nicht mehr äußern kann, muss zwingend mittels einer Vorsorgevollmacht vorsorgen. Mit einer Patientenverfügung können zusätzlich konkrete Behandlungsmaßnahmen am Lebensende angeordnet oder ausgeschlossen werden.
Veranstalter: Gemeinde Rettenbach
- Kostenfrei
- Mindestteilnehmer 10 Personen
- Anmeldeschluss: Freitag, den 29.09.2023
- Anmeldung bei Generationen-Managerin Sabine Rost unter Tel. 0175 / 44 808 45