Einladung zum Vortrag "Mit dem Übergabevertrag Immobilien sicher übertragen"

In einem Vortrag am Mittwoch, den 22. Februar 2023 um 19.00 Uhr im Gasthaus "Zum Alten Wirt" in Rettenbach informiert Fachanwältin Elke Kestler über dieses wichtige Thema. Interessierte Besucher können sich ab 06.02.2022 bei Generationenmanagerin Sabine Rost unter Tel. 09462/8783129 oder 0175/4480845 zur Teilnahme anmelden.
Jeder Hauseigentümer stellt sich irgendwann die Frage, wie er seine Immobilien sicher an die nächste Generation weitergeben kann - mit dem Übergabevertrag kann dies zu Lebzeiten geregelt werden.
Die Gründe hierfür sind vielfältig: Verantwortung abgeben, Steuern einsparen, Vermögen vor dem Zugriff des Staates im Pflegefall sichern und vieles mehr. So vielfältig wie die Motivationen sind auch die Möglichkeiten zur Ausgestaltung des Übergabevertrages. "Den einen" Standardvertrag gibt es eben nicht, wie mitunter von Notaren glauben gemacht wird. Vielmehr sollte der Übergabevertrag an Ihre individuelle Situation angepasst werden.
Wie geht eine Übergabe überhaupt vonstatten?
Wann ist der richtige Zeitpunkt?
An wen sollen Sie übergeben?
Wie beziehen Sie weichende Geschwister mit ein?
Welche Vertragsklauseln sind für Sie sinnvoll oder gar notwendig?
Fachanwältin für Erbrecht Elke Kestler klärt auf und beantwortet all diese und noch viel mehr Fragen für Sie verständlich und praxisnah. So schaffen Sie sich eine Grundlage für Ihre Entscheidung, wie und wann Sie Ihr Haus an die nächste Generation übergeben.