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Bekanntmachung Hundehaltungsverordnung

Der Gemeinderat Rettenbach hat in der Sitzung am 09.11.2023 eine Verordnung zum Schütz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde (Hundehaltungsverordnung) erlassen.

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Die Straßenreinigungsverordnung liegt in der Geschäftsstelle der VG Falkenstein im Rathaus in Falkenstein, Marktplatz 1, Zimmer 18 zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der anhängenden Bekanntmachung