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Bekanntmachung der Straßenreinigungsverordnung

Der Gemeinderat Rettenbach hat in der Sitzung am 09.11.2023 eine Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Straßenreinigungsverordnung) erlassen.


Diese Verordnung tritt am 16.11.2023 in Kraft.

Die Straßenreinigungsverordnung liegt in der Geschäftsstelle der VG Falkenstein im Rathaus in Falkenstein, Marktplatz 1, Zimmer 18 zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der anhängenden Bekanntmachung