Bekanntmachung
S a t z u n g
zur 2. Änderung der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung der Gemeinde Rettenbach vom 27.02.2023
B E K A N N T M A C H U N G
Aufgrund von Art. 8 und Art. 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.d.F. vom 04. April 1993, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Dezember 2021 (GVBl S. 638), hat der Gemeinderat Rettenbach in der Sitzung am 09.02.2023 eine 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Rettenbach (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung) erlassen.
Diese Satzung tritt am 01. März 2023 in Kraft.
Die 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Rettenbach (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung) liegt bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein im Rathaus in Falkenstein, Marktplatz 1, Zimmer Nr. 18, zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf. An den jeweiligen Amtstagen kann sie auch im Rathaus in Rettenbach eingesehen werden.
Rettenbach, 27.02.2023
Gemeinde Rettenbach