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Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Erlass einer Satzung zur Erweiterung der Ortsabrundungssatzung vom 27.05.1978 für den Ortsteil Eitenzell nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinderat Rettenbach hat in der Sitzung vom 12.01.2023 beschlossen, die Ortsabrun-dungssatzung vom 27.05.1978 für den Ortsteil Eitenzell zu erweitern.

Folgende Grundstücksflächen sollen in den Geltungsbereich der Erweiterung der Ortsabrun-dungssatzung (Einbeziehungssatzung) aufgenommen werden:

  1. eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 410/1
  2. eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 410/2
  3. eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 411
    (jeweils Gemarkung Haag)

Ein Entwurf der Einbeziehungssatzung mit den erforderlichen Planunterlagen wurde vom Arch.-Büro Bernhard Schambeck, Zenettistraße 17, 80337 München ausgearbeitet.

Gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben oder wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Beteiligung erfolgt im Zuge einer öffentlichen Auslegung.

Die Planunterlagen liegen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom

27. April 2023 bis 30. Mai 2023

während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein, im Rathaus in Falkenstein, Marktplatz 1, Zimmer 11 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus und können dort von jedermann eingesehen werden.

Innerhalb dieser Auslegungsfrist können zur Planung Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ortsabrundungssatzung unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).


Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können ab Beginn der Auslegung auch im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden:

https://www.landkreis-cham.de/service-beratung/geoinformationen/geoservices/auslegungen/gemeinde-rettenbach/ 

Falkenstein, 19.04.2023
Gemeinde Rettenbach

 

gez.

Hamperl
1. Bürgermeister