Unfallversicherung
Die Kinder sind auf dem direkten Weg zum und vom Kindergarten, während des Aufenthalts im Kindergarten und während aller Veranstaltungen des Kindergartens (Spaziergang, Feste, usw.) gesetzlich unfallversichert. Unfälle sind der Kindergartenleiterin unverzüglich mitzuteilen.
Die vollständige Kindergartenordnung finden sie hier ...



