Bringen und Abholen der Kinder


Die Erziehungsberechtigten sind für die Betreuung der Kinder auf dem Weg zum und vom Kindergarten verantwortlich.
Die Kinder sind dem Erziehungspersonal persönlich zu übergeben. Die Kinder sind pünktlich von den Personensorgeberechtigten oder von schriftlich bevollmächtigten Personen abzuholen.

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