Aufnahmebedingungen

Aufnahmebedingungen


Die Aufnahme in den Kindergarten erfolgt nach Vollendung des dritten Lebensjahres nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Sind noch genügend Plätze verfügbar, können ausnahmsweise auch Kinder vor dem vollendeten dritten Lebensjahr aufgenommen werden.

Spätestens bei der Aufnahme und auf Verlangen ist durch ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass das Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist und ggf., dass ärztliche Bedenken gegen den Kindergartenbesuch nicht bestehen.

 

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