Hinweise zur baulichen Planung
Die Ausweisung des Baugebietes erfolgt gemäß § 4 BauNVO als Allgemeines Wohngebiet in offener Bauweise gem. § 22 ABs. 2 BauNVO und beinhaltet dabei dem Siedlungsumfeld in Haag entsprechende, traditionelle freistehende Einzelhausparzellen mit Doppelgaragen oder Carports in ortsüblichen Grundstückgrößen. Das Parzellenangebot im Baugebiet beinhaltet aber auch 4 kleinere Doppelhausparzellen für 2 Doppelhäuser, jeweils auch mit Doppelgaragen oder Carports.
Die Wohngebäude sollen dabei entsprechend der Hanglage in der Regel als U+E - Bautypen (Untergeschoss als Vollgeschoss, Erdgeschoss und ausbaufähiges Dachgeschoss, jedoch kein Vollgeschoss) ausgeführt werden. Sofern es die natürliche Geländeneigung in der jeweiligen Parzelle zulässt, sind im Rahmen der 2-geschossigen Bebauung gemäß Regelbeispiel auch der Bautyp E+D unter Ausnutzung der zulässigen Aufschüttungen und Abgrabungen und ein E+D-Bautyp mit z.B. halbgeschossig versetzten Wohnebenen zulässig.
Als bauliche Alternativmöglichkeit zu den vorgesehenen Bautypen mit Satteldach soll auf der Parzelle 24 unter Einhaltung der zulässigen Abgrabungen und Aufschüttungen im Rahmen der zulässigen 2-geschossigen Bauweise auch ein E+1 - Walmdachbautyp (Erdgeschoss und 1. Obergeschoss) mit einer Dachneigung von 18 bis 26 Grad zulässig sein.
(Auszug aus der Begründung des Bebauungsplans)
Festsetzungen zum Download (ca. 0,7 MB)



